Aktuelles
Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Kaiser übergibt Fördermittelbescheid
WeiterlesenDer Ersatzneubau der Turnhalle in Saalfeld/Saale kann kommen und ab 2026 von der Grundschule und den örtlichen Sportvereinen genutzt werden. Am 15. September 2023 überreichte Elisabeth Kaiser, Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, dem Bürgermeister von Saalfeld, Dr. Steffen Kania, einen Fördermittelbescheid in Höhe von 1.237.500 Euro. Mit der Unterstützung aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) kann die Stadt die gesamten Ausgaben in einer Höhe von 3.040.000 Euro stemmen.
Erneut großes Interesse an Bundesförderung kommunaler Einrichtungen
WeiterlesenAm 15. September endete die Frist für interessierte Kommunen und Landkreise, sich in der neuen Förderrunde 2023 mit Projektskizzen für eine Förderung aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" (SJK) zu bewerben.
Startschuss für Bau und Nutzung bei mehreren Sporteinrichtungen
WeiterlesenDie Bevölkerung Zittaus freute sich über die Einweihung ihrer kommunalen Sporthalle. Unterdessen leitete der Spatenstich in Idar-Oberstein die Bauarbeiten für einen städtischen Skate- und Sportpark ein, in Friedrichsthal startete die Sanierung des Hallenbades.
Bundesministerin Geywitz besucht Volkshaus in Meerane
WeiterlesenIm Rahmen ihrer Sommerreise unter dem Motto „Unterwegs für Zuhause – miteinander sozial & innovativ“ hat die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Klara Geywitz am 15. August 2023 sich über das sanierte Volkshaus in Meerane und die Arbeit des Jugendclubs Beverly Hills informiert.
Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde erstmals im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Programm seitdem mehrfach mit neuen Finanzmitteln ausgestattet. In den Jahren 2015 bis 2021 wurden insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Auf drei Projektaufrufe in den Jahren 2015, 2018 und 2020 sind jeweils mehrere hundert Projektvorschläge mit einem Förderbedarf in Milliardenhöhe eingegangen. Das Bundesprogramm war damit um ein Vielfaches überzeichnet. Aus allen bisherigen Förderrunden wurden rund 900 Projekte für eine Förderung ausgewählt, davon betreffen gut 750 Projekte Sportstätten.
Im Jahr 2022 hat der Deutsche Bundestag erneut Mittel in Höhe von 476 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2023 stehen 400 Mio. Euro bereit. Diese sind im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Daher müssen die Projekte in der neuen Förderrunde 2022 als auch 2023 mehr als bisher eine hohe Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel ermöglichen. Dem entsprechend haben die seit 2022 veröffentlichten neuen Projektaufrufe die Förderung – mit Ausnahme von Freibädern – auf Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes beschränkt und an die Einhaltung von energetischen Standards geknüpft.
Das Bundesprogramm unterstützt bundesweit Städte und Gemeinden beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es trägt dazu bei, dem hohen Sanierungsstau in den kommunalen Einrichtungen zu begegnen und dient so dem sozialen Miteinander und Klimaschutz zugleich. Das Programm liegt seit Ende des Jahres 2021 in der Zuständigkeit des neu gebildeten Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Für die Projektaufrufe bis 2021 wurde der Projektträger Jülich mit der Umsetzung beauftragt und beliehen. Mit der Umsetzung der aktuellen Förderaufrufe hat das BMWSB das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung beauftragt.
Förderung
Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierung und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubau – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Die Förderquote des Bundes beträgt in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent (seit 2022: 75 Prozent) zu erhalten. Die Beteiligung Dritter bei der Finanzierung der Maßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Die Projekte werden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags für eine Antragstellung auf eine Förderung beschlossen. Dabei sind – neben den Vorgaben zu energetischen Standards, zur Resilienz sowie zum klima- und ressourcenschonenden Bauen – folgende Kriterien ausschlaggebend:
- Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit
- Begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/ in der Kommune
- Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
- Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit
- Überdurchschnittliche fachliche Qualität