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Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde erstmals im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Programm seitdem mehrfach mit neuen Finanzmitteln ausgestattet. In den Jahren 2015 bis 2021 wurden insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Auf drei Projektaufrufe in den Jahren 2015, 2018 und 2020 sind jeweils mehrere hundert Projektvorschläge mit einem Förderbedarf in Milliardenhöhe eingegangen. Das Bundesprogramm war damit um ein Vielfaches überzeichnet. Aus allen bisherigen Förderrunden wurden rund 900 Projekte für eine Förderung ausgewählt, davon betreffen gut 750 Projekte Sportstätten.

Seit dem Jahr 2022 hat der Deutsche Bundestag die Mittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Daher müssen die Projekte in den beiden Förderrunden 2022 und 2023 mehr als bisher eine hohe Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel ermöglichen. Dem entsprechend haben die 2022 und 2023 veröffentlichten Projektaufrufe die Förderung – mit Ausnahme von Freibädern – auf Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes beschränkt und an die Einhaltung von energetischen Standards geknüpft. Meldungen zu den neuen Förderrunden seit 2022 sind durch grüne Überschriften und ein grünes Menü markiert.

Nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2024 stehen für die Umsetzung der Förderrunde 2023, für die von Juni bis September 2023 Projektskizzen eingereicht werden konnten, nunmehr 200 Mio. Euro zur Verfügung. Für eine neue Förderrunde 2024 wurden jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, sodass es 2024 keinen neuen Projektaufruf geben wird.

Das Bundesprogramm unterstützt bundesweit Städte und Gemeinden beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es trägt dazu bei, dem hohen Sanierungsstau in den kommunalen Einrichtungen zu begegnen und dient so dem sozialen Miteinander und Klimaschutz zugleich. Das Programm liegt seit Ende des Jahres 2021 in der Zuständigkeit des neu gebildeten Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Für die Projektaufrufe bis 2021 wurde der Projektträger Jülich mit der Umsetzung beauftragt und beliehen. Mit der Umsetzung der Förderrunden seit 2022 hat das BMWSB das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung beauftragt.

Förderung

Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierung und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Die Förderquote des Bundes beträgt in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent (seit 2022: 75 Prozent) zu erhalten. Die Beteiligung Dritter bei der Finanzierung der Maßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Die Projekte werden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags für eine Antragstellung auf eine Förderung beschlossen. Dabei sind – neben den Vorgaben zu energetischen Standards, zur Resilienz sowie zum klima- und ressourcenschonenden Bauen – folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/ in der Kommune
  • Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit
  • Überdurchschnittliche fachliche Qualität