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Aktuelles

  • Bund saniert 68 kommunale Einrichtungen in den Bereichen Sport-, Jugend- und Kultur

    Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 13. März 2024 die Förderung von 68 kommunalen Projekten mit Mitteln aus dem Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" beschlossen. Im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds stehen hierfür 200 Millionen Euro zur Verfügung.

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  • Hillerse KunstrasenplatzMarsberg Sport- und KulturanlagenHamburg-Eimsbüttel Sportpark Hagenbeckstraße000-Sport000-Kultur

    Freude über Einweihungen und Baubeginn

    In Hillerse und Marsberg feierte man die Fertigstellung der sportlichen und kulturellen Sanierungsprojekte, dagegen geht es andernorts erst los: So fand in Hamburg-Eimsbüttel der Spatenstich für einen neuen Sportpark statt.

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    Man sieht eine Gruppe Männer bei einer Eröffnungsrede.
  • Bundesministerin Geywitz besucht Sportzentrum „Am Göldner“ in Sondershausen

    Bundesministerin Klara Geywitz hat sich am 1. März 2024 ein Bild von dem im September 2023 feierlich eröffneten Sportzentrum „Am Göldner“ in Sondershausen gemacht. Für die Sanierung und Erneuerung des Sportzentrums standen rund 3,95 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ zur Verfügung. Entstanden sind ein energieeffizienter Ersatzneubau für ein Funktionsgebäude mit integrierter Tribüne, eine attraktive Leichtathletikanlage mit Kunstrasenfeld sowie ein moderner Rasenplatz mit Beregnungsanlage – ein Ort an dem man sich gerne trifft und sportlich aktiv ist.

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    Man sieht sechs Personen, die an einem Fußballplatz neben einem Roll-Up stehen.
  • Staatssekretärin Kaiser besucht Ottilienbad in Suhl

    Für die Sanierung des Ottilienbades in Suhl hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages in der Förderrunde 2022 eine Förderung in Höhe von 5.850.000 Euro beschlossen. Am 7. Februar 2024 hat sich die Parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Elisabeth Kaiser, vor Ort über das Vorhaben informiert. Ziel des Projektes ist die bauliche und energetische Sanierung des Ottilienbades, damit auch langfristig eine attraktive, ganzjährig nutzbare Sportstätte für den Schul-, Vereinsschwimm- und Freizeitsport für Suhl und die Region zur Verfügung steht.

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    Man sieht eine Gesprächssituation
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Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wurde erstmals im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms der Bundesregierung im Jahr 2015 aufgelegt. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat das Programm seitdem mehrfach mit neuen Finanzmitteln ausgestattet. In den Jahren 2015 bis 2021 wurden insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Auf drei Projektaufrufe in den Jahren 2015, 2018 und 2020 sind jeweils mehrere hundert Projektvorschläge mit einem Förderbedarf in Milliardenhöhe eingegangen. Das Bundesprogramm war damit um ein Vielfaches überzeichnet. Aus allen bisherigen Förderrunden wurden rund 900 Projekte für eine Förderung ausgewählt, davon betreffen gut 750 Projekte Sportstätten.

Seit dem Jahr 2022 hat der Deutsche Bundestag die Mittel im Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds veranschlagt. Daher müssen die Projekte in den beiden Förderrunden 2022 und 2023 mehr als bisher eine hohe Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel ermöglichen. Dem entsprechend haben die 2022 und 2023 veröffentlichten Projektaufrufe die Förderung – mit Ausnahme von Freibädern – auf Gebäude im Sinne des Gebäudeenergiegesetzes beschränkt und an die Einhaltung von energetischen Standards geknüpft. Meldungen zu den neuen Förderrunden seit 2022 sind durch grüne Überschriften und ein grünes Menü markiert.

Nach den Beschlüssen des Deutschen Bundestags zum Bundeshaushalt 2024 stehen für die Umsetzung der Förderrunde 2023, für die von Juni bis September 2023 Projektskizzen eingereicht werden konnten, nunmehr 200 Mio. Euro zur Verfügung. Für eine neue Förderrunde 2024 wurden jedoch keine Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt, sodass es 2024 keinen neuen Projektaufruf geben wird.

Das Bundesprogramm unterstützt bundesweit Städte und Gemeinden beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es trägt dazu bei, dem hohen Sanierungsstau in den kommunalen Einrichtungen zu begegnen und dient so dem sozialen Miteinander und Klimaschutz zugleich. Das Programm liegt seit Ende des Jahres 2021 in der Zuständigkeit des neu gebildeten Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Für die Projektaufrufe bis 2021 wurde der Projektträger Jülich mit der Umsetzung beauftragt und beliehen. Mit der Umsetzung der Förderrunden seit 2022 hat das BMWSB das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung beauftragt.

Förderung

Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierung und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung und sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind zugleich von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune. Die Förderquote des Bundes beträgt in der Regel 45 Prozent der Projektkosten. Bei nachgewiesener Haushaltsnotlage der Kommune besteht die Möglichkeit, eine Erhöhung der Bundesförderung auf bis zu 90 Prozent (seit 2022: 75 Prozent) zu erhalten. Die Beteiligung Dritter bei der Finanzierung der Maßnahme ist ausdrücklich erwünscht. Die Projekte werden durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags für eine Antragstellung auf eine Förderung beschlossen. Dabei sind – neben den Vorgaben zu energetischen Standards, zur Resilienz sowie zum klima- und ressourcenschonenden Bauen – folgende Kriterien ausschlaggebend:

  • Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Begründeter Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Integration im Quartier/ in der Kommune
  • Erhebliches und überdurchschnittliches Investitionsvolumen
  • Machbarkeit und zügige Umsetzbarkeit sowie langfristige Nutzbarkeit
  • Überdurchschnittliche fachliche Qualität