Projektaufruf zur Sanierung von Schwimmbädern gestartet!
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hat heute den Projektaufruf für eine neue Förderrunde des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ veröffentlicht. Erstmals stehen Fördermittel in Höhe von 250 Millionen Euro ausschließlich für die Sanierung von Schwimmbädern zur Verfügung Die Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt.
Gefördert werden kommunale Schwimmbäder sowie deren typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgereinrichtungen. Dies können Hallenbäder, Freibäder, Kombibäder oder Lehrschwimmbecken sein. Wichtig ist, dass diese Einrichtungen für die Öffentlichkeit zugänglich sind, einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune aber auch zur Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit leisten. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. Bei Freibädern sind insbesondere Maßnahmen zum Erreichen einer möglichst klimaneutralen Wärmeversorgung bzw. der Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien förderfähig.
Bis zum 19. Juni 2026 können Städte und Gemeinden (sowie Landkreise, sofern sie Eigentümer der Einrichtung sind) ihre Interessenbekundung digital einreichen. Die Projektauswahl erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Projektaufruf sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.

