Wer darf einen Antrag stellen?
(Zuwendungsempfänger)
Antragsberechtigt sind Städte und
Gemeinden (Kommunen), in deren
Gebiet sich das zu fördernde Projekt
befindet. Dies umfasst auch
Samtgemeinden (Niedersachsen),
Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz,
Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie
rechtlich vergleichbare kommunale
Zusammenschlüsse. Landkreise sind
nur dann antragsberechtigt, wenn sie
Eigentümer der Einrichtung
sind. Die Kommunen können die Zuwendungen
an Private (insbesondere Vereine)
weiterleiten.
Was wird gefördert? (Gegenstand der
Förderung)
Gefördert werden kommunale
Einrichtungen der sozialen
Infrastruktur in den Bereichen
Sport, Jugend und Kultur. Dies sind
beispielsweise Sport- und
Schwimmhallen, Jugendclubs,
Begegnungsstätten, Bibliotheken und
Kulturzentren. Der
Förder-Schwerpunkt liegt bei
Sportstätten. Die zu fördernden
Einrichtungen sollen eine besondere
Wirkung für den gesellschaftlichen
Zusammenhalt und die soziale
Integration vor Ort haben und müssen
daher für die Öffentlichkeit
zugänglich sein.
Mit Blick auf die beabsichtigten
Klimawirkungen des Programms kommen
als Fördergegenstände grundsätzlich
nur Gebäude im Sinne des
Gebäudeenergiegesetzes in Betracht.
Ausgenommen hiervon sind Freibäder
einschließlich ihrer baulichen
Nebenanlagen wie Sanitäranlagen oder
Umkleiden. Alle Projekte müssen
Klimaschutzstandards erfüllen.
Details werden im Projektaufruf
geregelt. Die Projekte müssen zudem
langfristig nutzbar sein, die
Zweckbindungsfrist liegt in der
Regel bei 20 Jahren, bei
Ersatzneubauten bei 25 Jahren.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt als
Projektförderung in Form der
Anteilsfinanzierung durch einen
nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die
maximale Zuschusshöhe beträgt 45
Prozent der zuwendungsfähigen
Gesamtausgaben, bei Kommunen in
Haushaltsnotlage 75 Prozent. Die
Zuwendungen werden bei der
Bewilligung auf einen Höchstbetrag
begrenzt. Der Bundesanteil der
Förderung soll in der Regel zwischen
1 und 6 Millionen Euro liegen. Die
Projekte müssen von den
Kommunen/Landkreisen (bei Eigentum
des Landkreises) bzw. Ländern (bei
Landeseigentum) mitfinanziert
werden.
Weitere Einzelheiten und
Informationen zum Projektaufruf 2022
finden Sie unter www.bbsr.bund.de/sjk2022.
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