Damit wurde nicht nur das neue Jahr, sondern auch die Umsetzungsphase der vielfältigen Sanierungsvorhaben offiziell eingeläutet.
Eine Hand voll Projekte hatte auf Basis eines bewilligten Antrags auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits vor Erhalten des finalen Förderbescheids mit den Bauarbeiten begonnen. Auf diese Weise sollte die Einhaltung der angedachten Zeitpläne sichergestellt werden. Die Umsetzbarkeit der Sanierungsmaßnahmen bis Ende 2018 war eines von mehreren Auswahlkriterien, um die Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zu erhalten. Daneben spielten aber vor allem sozial-integrative Aspekte sowie Investitions- und Innovationspotential eine Rolle.