Liebe Leserinnen und Leser,

mit dem Bundeshaushalt 2025 hat der Deutsche Bundestag erstmals 333 Millionen Euro für ein Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ aus dem Wirtschaftsplan Infrastruktur und Klimaneutralität bereitgestellt. Damit unterstützt der Bund Kommunen beim Abbau des bestehenden Sanierungsstaus dieser wichtigen sozialen Infrastrukturen. Das bisherige Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ wird durch das neue Programm abgelöst. Laufende und durch den Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages ausgewählte Projekte werden ausfinanziert.

Mit dem neuen Programm werden überjährige investive Projekte der Kommunen mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung gefördert. Dies können Sporthallen und Hallenbäder, aber auch Freibäder oder sonstige Sportfreianlagen wie beispielsweise Fußballplätze sein. Wichtig ist, dass diese Einrichtungen für die Öffentlichkeit zugänglich sind, einen Beitrag für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune, aber auch zu Nachhaltigkeit und Barrierefreiheit leisten.

 Auf einen Blick

Name des Förderprogramms

Sanierung kommunaler Sportstätten

Zuwendungsgeber

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Laufzeit Projektaufruf

16. Oktober 2025 bis 15. Januar 2026

Zielgruppe 

Städte und Gemeinden sowie Landkreise (bei Einrichtungen im Eigentum des Landkreises) 

Projektaufruf

Wer darf einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind. 

Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden kommunale Sportstätten wie zum Beispiel Sporthallen und Hallenbäder sowie Freibäder und Sportfreianlagen. Somit ist auch die Sanierung bzw. die Umwandlung von Kunstrasenplätzen möglich. Die zu fördernden Sportstätten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der Sportstätten. Das umfasst auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen. 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro; der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch in jedem Fall und unabhängig von einer finanziellen Beteiligung mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.

Wo finde ich weitere Informationen?

Den Projektaufruf sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des mit der Umsetzung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beauftragten Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung unter www.bbsr.bund.de/SKS2025. Ab dem 3. November 2025 kann für Rückfragen eine Hotline unter Telefonnummer 030/257679-440 kontaktiert werden. Bis dahin richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich schriftlich an das Postfach sks2025@pd-g.de.

Kontakt

„Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“

Begleitende Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit 

Valentum Kommunikation GmbH 
Bischof-von-Henle-Str. 2b

93051 Regensburg 
Tel 0941 591896 92 
Fax 0941 591896 11

kommunikation@sport-jugend-kultur.de

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