Wer darf einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt und Zuwendungsempfänger sind nur Städte und Gemeinden (Kommunen), in deren Gebiet sich das zu fördernde Projekt befindet. Dies umfasst auch Samtgemeinden (Niedersachsen), Verbandsgemeinden (Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) sowie rechtlich vergleichbare kommunale Zusammenschlüsse. Landkreise sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie Eigentümer der Einrichtung sind.
Die Kommunen können die Zuwendungen an Private (insbesondere Vereine) weiterleiten.
Was wird gefördert?
Gefördert werden kommunale Sportstätten wie zum Beispiel Sporthallen und Hallenbäder sowie Freibäder und Sportfreianlagen. Somit ist auch die Sanierung bzw. die Umwandlung von Kunstrasenplätzen möglich. Die zu fördernden Sportstätten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Gefördert wird die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung der Sportstätten. Das umfasst auch Maßnahmen zur Erhöhung der Barrierefreiheit. Bei Gebäuden steht die energetische Sanierung im Fokus, weshalb diese nach Baufertigstellung definierte energetische Standards erfüllen müssen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss als Projektförderung grundsätzlich in Form der Festbetragsfinanzierung. Die Zuschusshöhe beträgt bis zu 45 Prozent, bei Vorliegen einer Haushaltsnotlage bis zu 75 Prozent. Der Bundesanteil der Förderung beträgt mindestens 250.000 Euro; der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 8 Millionen Euro. Dritte können in die Finanzierung einbezogen werden. Der von der Kommune aufzubringende Eigenanteil beträgt jedoch in jedem Fall und unabhängig von einer finanziellen Beteiligung mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Wo finde ich weitere Informationen?
Den Projektaufruf sowie weitergehende Informationen finden Sie auf der Internetseite des mit der Umsetzung des Bundesprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“ beauftragten Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung unter www.bbsr.bund.de/SKS2025. Ab dem 3. November 2025 kann für Rückfragen eine Hotline unter Telefonnummer 030/257679-440 kontaktiert werden. Bis dahin richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich schriftlich an das Postfach sks2025@pd-g.de.