das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit einher geht auch im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in
den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" ein Blick zurück. In den laufenden Förderprojekten konnten auch 2025
zahlreiche Meilensteine gefeiert werden. Spatenstiche wurden gesetzt, Fortschritte sichtbar und viele Einrichtungen
konnten als zentrale Orte für eine nachhaltige Stärkung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden wiedereröffnet
werden.
Mit dem Gemeindezentrum im Ortsteil Vockerode in Oranienbaum-Wörlitz stellen wir Ihnen im vorliegenden Newsletter ein
abgeschlossenes Förderprojekt vor, das nachahmenswerte Impulse liefert: Zum einen für die erfolgreiche Reaktivierung
eines Ortskerns im ländlichen Raum als lebendige Anlaufstelle mit vielfältigen Nutzungen durch und für die
Bevölkerung, zum anderen damit einhergehend für die Attraktivierung der Lebensqualität vor Ort.
Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen erfolgreichen Jahresabschluss und einen guten Start in das Jahr
2026.
Neues aus dem Ministerium
Neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“
Noch bis zum 15. Januar 2026 können Kommunen und Landkreise sich im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens um
eine Förderung aus dem neuen Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bewerben. Für die aktuelle
Förderrunde 2025/2026 stehen hierfür 333 Millionen Euro im Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität bereit.
Förderfähig sind sowohl gedeckte Sportstätten wie beispielsweise Sporthallen und Hallenbäder als auch ungedeckte
Sportstätten wie Freibäder und Sportplätze. Die Projektauswahl erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen
Bundestages. Den Projektaufruf sowie weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Darüber hinaus hat der Deutsche Bundestag im Bundeshaushalt 2026 weitere 333 Millionen Euro für eine weitere
SKS-Förderrunde sowie zusätzlich 250 Millionen Euro für ein Programm zur Förderung der Sanierung von kommunalen
Schwimmstätten und -bädern veranschlagt. Über die diesbezüglichen Bewerbungsmöglichkeiten wird das Bundesministerium
für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen rechtzeitig informieren.
Bund unterstützt Städtebauförderung mit 1 Milliarde Euro, Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung für 2026/2027
vom Bund unterzeichnet
Am 18.11.2025 hat Bundesbauministerin Verena Hubertz die Verwaltungsvereinbarung zur Städtebauförderung für die Jahre
2026 und 2027 (VV StBauF 2026/2027) unterzeichnet und den Gegenzeichnungsprozess durch die Länder eingeleitet. Mit der
Verwaltungsvereinbarung legen Bund und Länder den rechtlichen Grundstein für eine verlässliche Förderung in 2026 und
2027 und garantieren den Kommunen damit die notwendige Planungssicherheit.
Die Städtebauförderung in Deutschland bekommt damit einen kräftigen Schub. Ab 2026 stellt der Bund erstmals 1
Milliarde Euro für die städtebauliche Entwicklung zur Verfügung. Damit weitet die Bundesregierung im Vergleich zum
Jahr 2025 die bundeseitige Unterstützung um 210 Millionen Euro aus. Bis zum Ende der Legislaturperiode ist
beabsichtigt, die Förderung auf insgesamt 1,58 Milliarden Euro zu erhöhen. Damit setzt die Bundesregierung ein klares
Signal für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung unserer Städte und Gemeinden.
Neben der Erhöhung der Mittel bringt die neue Verwaltungsvereinbarung auch Verbesserungen in der Umsetzung der
Förderprogramme. So sollen bürokratische Hürden abgebaut sowie Planungs- und Nachweisvorgaben vereinfacht und flexibel
gestaltet werden. Diese Änderungen sollen den Städten und Gemeinden ermöglichen, schneller und zielgerichteter auf
aktuelle Herausforderungen zu reagieren. Bund und Länder bekräftigen mit der Verwaltungsvereinbarung 2026/2027 zudem,
verstärkt innovative und experimentelle Vorhaben zu fördern. Weitere Informationen finden Sie hier.